Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des UnternehmensGegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung und Durchführung von Strategieberatung. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, durchgeführt.
II. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können. 2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. 3. Die Seminare wenden sich an psychisch gesunde Menschen und stellen keine Heilbehandlung dar. Sollte ein Teilnehmer psychische Probleme besitzen, muss er unbedingt vorher seinen Arzt oder Therapeuten befragen, ob er/sie an dem Seminar teilnehmen kann. 4. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Unternehmens, an den von diesem erstellten Werken an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung vorgenannter Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Unternehmens.
III. Rücktrittsrecht
1.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss
die Strategieberatungen aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen
eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann
der Fall, wenn die Strategieberatungen urheber-, wettbewerbs-, presse-,
strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzen. 2. Der
Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung
informiert zu werden.
IV. Stornierung
1.
Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist grundsätzlich
möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis zu 30 Tage
vor Veranstaltungsbeginn ist ein Bearbeitungsgebühr von 50,-€ fällig. Bei Stornierungen bis weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn
fallen 50% vom Seminarpreis an Stornogebühren an. Bei Nichterscheinen
fallen 100% des Seminarpreises an. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers/in ist möglich.
V. Preise
1.
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich
nichts anderes vereinbart wurde. 2. Alle Preise gelten zzgl. ges. MwSt.
VI. Geltungsbereich
1.
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Unternehmens und werden mit Erteilung des
Auftrages durch den Kunden anerkannt. 2. Das Unternehmen erkennt
abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst
dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
VII. Vertragsabschluss
1.
Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt
entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax
oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags
seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch
nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2.
Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen
bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem
Unternehmen schriftlich bestätigt sind. 3. Für die Verträge gelten die
im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des
Unternehmens.
VIII. Haftung
1.
Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der
Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schulung bestimmte
Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt
auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche
Vertreter des Unternehmens. 3. In allen anderen Fällen haftet das
Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten
(Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf
den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von
atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
IX. Copyright
Das
Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von
Beiträgen, alle auf IngenieurTrainer laufende Wortpatente, sowie
einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des
Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der
Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt,
Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses
zuständige Gericht gelten zu machen. 2. Für die Vertragsabschlüsse gilt
deutsches Recht.
XI. Sonstiges
1.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. 2. Sollten einzelne Teile der
vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. 3. Das
Unternehmen und der Auftraggeber versichern, dass sie mit Technologien
von Scientology oder anderen Sekten nicht arbeiten bzw. geschult werden
und diese ablehnen.
4.
Sollte aus Gründen höherer Gewalt das Seminar nicht zum vereinbarten
Termin am Veranstaltungsort stattfinden können, so wird innerhalb von
spätestens 6 Monaten ein Ersatztermin an einem Ersatzort stattfinden.
Die Stornierung von Aufträgen ist nach Bekanntgabe des Ersatztermins gemäß Punkt IV möglich.
XII. Zahlungen
1.
Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von
dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto
bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. 2. Das
Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach
Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen. Dies gilt generell
für Meetings. 3. Ist
die Erfüllung des Zahlungsanspruchs, wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, gefährdet, so kann das
Unternehmen die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen oder für weitere Strategieberatungen unbeschadet,
entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere
Sicherheiten verlangen. 4.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise
in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von
jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das
Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
06/2008
Der IngenieurTrainer
Ottmar Obenhin
Spezialisiert auf den technischen Vertrieb
Kontakt
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